Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss für Veranstaltungsraumnutzung im Berlin Global Village

Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen unserer Mieter*innen bedürfen unserer Zustimmung. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für die gesamten zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu unseren Mieter*innen unabhängig davon, ob bei Abschluss des Einzelvertrages nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung. Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend. Die Anmietung von Veranstaltungsräumen und Equipment muss schriftlich erfolgen und wird nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn die Raum- bzw. Material- und Technikanmietung von uns schriftlich bestätigt wurde. Sobald das Angebot schriftlich bestätigt wurde, folgt eine Auftragsbestätigung, die als Vertragsabschluss gilt.

Mietzeiten und Mietkosten
Die Mietkosten für einen Raum und den gewünschten Zusatzleistungen werden mit der Auftragsbestätigung (der Zusendung des Nutzungsvertrags) fällig und sind nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. Es gilt der Preis laut aktueller Preisliste bzw. laut individuellem Angebot. Die Zeitangaben bei der Buchung sind verbindlich, so dass die Raumüberlassung nur zu den schriftlich vermerkten Zeiten verbindlich ist. (Davor oder danach können andere Veranstaltungen in den gleichen Räumen stattfinden, auch wenn zwei oder mehrere Tage hintereinander Ganztagsbuchungen der gleichen Organisation eingetragen sind, sprich die Nutzung über Nacht ist nicht gewährleistet.)

Leistungswegfall
Bei Ausfall der Anmietung durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Vermietung. Ebenso erfolgt bei Mietausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie durch Arbeitsausfall entstehende Auslagen. Die Vermieterin ist berechtigt, das Nutzungsrecht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der/die Mieter*in die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist. Die Vermieterin und Beauftragte von BGV sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.

Sonderbedingungen Technik
Für die Inhalte und die Durchführung der Seminare ist der/die Mieter*in verantwortlich. Softwareinstallationen und Hardwarelösungen, die von unseren Standard-Installationen oder buchbaren Zusatzleistungen abweichen, sind bei Drittanbietern anzufragen.  Für eventuell benötigte Zusatzleistungen zur Technikinstallation gelten die aktuellen Stundensätze und Hardwarepreise der Berlin Global Village gGmbH.

Stornierung und Rücktritt
Stornierungen/Rücktritte von bereits bestätigten Vermietungen müssen schriftlich vor Mietbeginn (Fristen s.u.) bei der Berlin Global Village gGmbH eingehen. In Abhängigkeit der folgenden Fristen, fallen unterschiedliche Gebühren an:

Stornierungsbedingungen: bis 30 Tage vor der Veranstaltung sind 15% der Gesamtsumme, mindestens jedoch 50€ fällig; ab 29 Tagen sind es 25% der Gesamtsumme; ab 14 Tagen wird eine Gebühr in Höhe von 50% der Gesamtsumme erhoben. Ab dem 7. Tag vor der Veranstaltung wird dem/der Mieter*in 75% der Gesamtsumme in Rechnung gestellt. Ab dem 3.Tag vor Veranstaltungstermin können 100% der Gesamtsumme in Rechnung gestellt.

Vorstehendes entfällt für den Fall, dass der/die Mieter*in einen zahlenden Ersatzmieter stellt.

(Besondere) Zahlungsbedingungen
Die Gesamtkosten werden in Rechnung gestellt. Der Betrag für die Vermietung enthält keinen Umsatzsteueranteil. Die Rechnung wird nach der Veranstaltung per E-Mail zugeschickt. Wir behalten uns vor, den Rechnungsbetrag bei späteren Änderungen anzupassen.
Die Rechnung wird nach der Veranstaltung per E-Mail zugeschickt. Wir behalten uns vor, den Rechnungsbetrag bei späteren Änderungen anzupassen.

Zahlungserinnerung 

Nach einer ersten Zahlungserinnerung erfolgt bei jeder weiteren Mahnung die Berechnung einer 5€ Bearbeitungsgebühr.

Räumlichkeiten

Den/Der Mieter*in wird der Raum von Berlin Global Village für die vereinbarte Zeit in einem zur vertragsmäßigen Nutzung geeigneten Zustand zur Verfügung gestellt; das Foyer wird nicht zur Nutzung mitvermietet und dient lediglich zum Durchgang. Veranstaltungen dürfen ihrem Charakter nach dem Selbstverständnis von Berlin Global Village nicht widersprechen. Die Durchführung von Veranstaltungen mit Eintrittspreisen, Teilnahmebeiträgen oder anderen kommerziellen Bestandteilen ist Berlin Global Village vor Vertragsabschluss anzuzeigen.

Besucheranzahl

Der/Die Mieter*in verpflichtet sich, die Anzahl der Besucher*innen nach den ordnungsamtlichen Vorgaben zu begrenzen und verpflichtet sich, sich über alle Bestimmungen bezüglich des Brandschutzes und Hausordnung zu informieren, sowie diese einzuhalten. Alle notwendigen behördlichen Genehmigungen sind von dem/der Mieter*in selbst einzuholen, alle anfallenden Gebühren sind selbst zu begleichen.

Lärmstörung

Der/Die Mieter*in verpflichtet sich dafür einzustehen, dass von Veranstaltungen kein ruhestörender Lärm ausgeht.  Insbesondere wird der/die Mieter*in dafür Sorge tragen, dass auf die Anwohner*innen Rücksicht genommen und insbesondere die Nachtruhe ab 22.00Uhr eingehalten wird. Sollten gegen die Vermieterin wegen Nichteinhaltung der vorgenannten Vorschriften Ansprüche von Dritten, insbesondere Behörden, geltend gemacht werden, ist der/die Mieter*in verpflichtet alle hieraus dem BGV entstehenden Kosten zu erstatten. Hierzu zählen insbesondere Bußgeldbescheide oder sonstige Strafen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

Schäden

Der/Die Mieter*in haftet für alle Schäden, die dem Berlin Global Village an den überlassenen Einrichtungen, Zugangswegen und Zugängen durch die Nutzung im Rahmen dieses Vertrages entstehen.

Gebrauchsüberlassung

Die Gebrauchsüberlassung der Räume und Einrichtungsgegenstände an Dritte, welche nicht durch den Veranstaltungszweck gedeckt sind, ist nicht gestattet.

Schlüsselübergabe

Die Schlüsselübergabe erfolgt durch eine/n Mitarbeiter*in von Berlin Global Village und dem/der Mieter*in bzw. einer dazu schriftlich durch den Mieter*in bevollmächtigte Person. Ort der Übergabe ist der angemietete Raum. Die Übergabe findet zeitnah vor dem vereinbarten Nutzungstermin statt. Die ausgegebenen Schlüssel sind auf die vereinbarte Weise vollständig zurückzugeben. Bei Überschreitung des vereinbarten Rückgabetermins der Schlüssel oder Räumlichkeiten behält sich BGV eine Vertragsstrafe als Ausfallentschädigung je Einzelfall vor.

Auf- und Abbau

Für den Auf- und Abbau rechnet BGV jeweils ein halbstündiges Zeitfenster ohne zusätzliche Kosten an. Benötigt der/die Mieter*in mehr Zeit, muss dies bei der Buchung abgesprochen werden.

Reinigung

Der Raum ist sauber und in der Grundanordnung der Tische und Stühle zu hinterlassen. Wird der Raum nach Abschluss der Veranstaltung unaufgeräumt oder stark verschmutzt hinterlassen, behält sich BGV vor die Berechnung einer zusätzlichen Reinigungspauschale in Höhe von 60€ zu berechnen. Berlin Global Village gGmbH übernimmt keinerlei Haftung für verlorengegangene Gegenstände. Sonderkonditionen für BGV Mitglieder möglich nach Vereinbarung.

Ordnungsgemäße Übergabe

Wird der Raum nicht ordnungsgemäß hinterlassen, wodurch eine nachfolgende Veranstaltung nicht planmäßig stattfinden kann, wird die Höhe einer Vertragsstrafe jedem Einzelfall individuell angepasst, darf jedoch die maximale Ausleihgebühr des jeweiligen Vertragsgegenstandes nicht überschreiten. Sie ist unabhängig von der Reinigungspauschale.

Rabattaktionen

Rabatte für Neu- Mieter*innen sind nicht auf Andere übertragbar. Sonderkonditionen/Rabatte sind grundsätzlich nicht mit kombinierbar. Rabatte werden von uns freiwillig vergeben und dienen ausschließlich Werbezwecken, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Rabatte werden für bereits bestehende Buchungen nicht im Nachhinein gewährt. Rabatte, die auf einen Zeitraum begrenzt sind, gelten nicht für Buchungen, die außerhalb des Aktionszeitraums liegen. Als Datum gilt der Eingangstag der Buchung.

Gerichtsstand

Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berlin Global Village gGmbH. Gerichtsstand ist Berlin.